Werbungskosten in der Steuererklärung

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten in der Steuererklärung, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Selbstständige bestimmte Kosten von der Steuer absetzen können, wenn sie nachweisen können, dass diese notwendig sind, um Einkommen zu erzielen. Werbungskosten können viele verschiedene Ausgaben umfassen, die direkt mit dem Beruf zusammenhängen.

Warum sind Werbungskosten steuerlich relevant?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten hilft dabei, die Steuerlast zu senken. Das Finanzamt erkennt verschiedene Kosten an, die dazu dienen, den Beruf auszuüben oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Dabei gilt eine Werbungskostenpauschale, die automatisch angerechnet wird. Wer höhere Ausgaben hat, kann diese zusätzlich geltend machen.

Welche Arten von Werbungskosten gibt es?

Es gibt verschiedene Kategorien von Werbungskosten, die steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  1. Fahrtkosten zur Arbeit
    Arbeitnehmer können die Kosten für den Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen. Die sogenannte Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.
  2. Arbeitsmittel
    Alles, was für die Ausübung des Berufs benötigt wird, kann steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Büromaterial, Fachbücher, Computer oder spezielle Werkzeuge. Diese Kosten müssen nachgewiesen werden, wenn sie über der Werbungskostenpauschale liegen.
  3. Fortbildungskosten
    Wer sich weiterbildet, um beruflich voranzukommen, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten angeben. Dazu gehören Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten und Unterkunftskosten. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung einen Bezug zur aktuellen Tätigkeit hat.
  4. Beruflich bedingte Umzugskosten
    Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dazu zählen Maklergebühren, Transportkosten, doppelte Mietzahlungen und andere Ausgaben, die durch den Umzug entstehen.
  5. Doppelte Haushaltsführung
    Falls der Arbeitsplatz zu weit vom Wohnort entfernt ist und ein zweiter Wohnsitz erforderlich ist, können diese Kosten als Werbungskosten angesetzt werden. Dazu gehören Miete, Nebenkosten und Fahrtkosten zwischen den beiden Wohnsitzen.

Werbungskostenpauschale: Was bedeutet das?

Das Finanzamt erkennt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr an. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine Belege einreichen müssen, wenn ihre tatsächlichen Kosten darunter liegen. Wer höhere Werbungskosten hat, kann diese angeben und muss entsprechende Nachweise beifügen.

Wie gibt man Werbungskosten in der Steuererklärung an?

Werbungskosten werden in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen. Dort gibt es verschiedene Felder für unterschiedliche Arten von Werbungskosten. Es ist wichtig, alle Ausgaben genau aufzuschlüsseln und Nachweise beizufügen, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Welche Fehler sollte man vermeiden?

Beim Eintragen der Werbungskosten gibt es einige häufige Fehler, die dazu führen können, dass das Finanzamt die Kosten nicht akzeptiert. Dazu gehören:

  • Fehlende Belege: Ohne Nachweise können die Ausgaben nicht anerkannt werden.
  • Falsche Berechnungen: Die Kilometerpauschale oder andere Beträge sollten genau berechnet und korrekt eingetragen werden.
  • Unklare Begründung: Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, warum eine Ausgabe beruflich notwendig war. Eine klare Erklärung hilft, Probleme zu vermeiden.

Fazit

Werbungskosten bieten eine gute Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und Geld zu sparen. Es lohnt sich, alle berufsbedingten Ausgaben sorgfältig zu erfassen und korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Besonders für Arbeitnehmer mit hohen Kosten kann sich eine detaillierte Aufstellung lohnen, um mehr als die Pauschale geltend zu machen.